Anlage 9 (zu § 6 Absatz 2 Nummer 3) QV 2 Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG - Vermögensstatus - Angaben zu den Passiva -
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Anlagen FinaVEV zu Artikel 1 ... - Vermögensstatus - Angaben zu den Aktiva - Seite 2 (BGBl. 2013 I S. 4228)] Anlage 9 (zu § 6 Absatz 1 Nummer 4) QV 2 Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 04.07.2018 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 2. FinaRisikoVÄndV Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung ... Aktiva - QV 1 (Anlage 8) und 3. Vermögensstatus - Angaben zu den Passiva - QV 2 ( Anlage 9 )." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt ... „Anlage 8 (zu § 6 Absatz 2 Nummer 2) QV 1". 14. Anlage 9 erhält die folgende Bezeichnung: „Anlage 9 (zu § 6 Absatz 2 Nummer 3) ... 2) QV 1". 14. Anlage 9 erhält die folgende Bezeichnung: „ Anlage 9 (zu § 6 Absatz 2 Nummer 3) QV 2". 15. Die Anlagen 10 bis 12 werden ...
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