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Anlage 13 - Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

Artikel 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 40 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 13 (zu § 6 Absatz 1) QSA Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG - Sonstige Angaben -



QSA (BGBl. 2020 I S. 1893)




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Frühere Fassungen von Anlage 13 FinaRisikoV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.08.2020Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
vom 12.08.2020 BGBl. I S. 1890
aktuell vorher 13.07.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
vom 04.07.2018 BGBl. I S. 1086
aktuellvor 13.07.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 13 FinaRisikoV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 FinaRisikoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinaRisikoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 FinaRisikoV Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis (vom 13.07.2018)
... Unternehmen haben auf zusammengefasster Basis das Formular Sonstige Angaben - QSA ( Anlage 13 ) einzureichen. (2) Übergeordnete Unternehmen, deren Institutsgruppe, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
§ 14 PrüfbV Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
... zur Handhabung der Meldepflicht gemäß den Positionen 378 bis 430 der Anlagen 12 und 13 der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung angemessen sind. Dabei ...

Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Anlagen FinaVEV zu Artikel 1
... QSA 1 - Sonstige Angaben - Seite 2 (BGBl. 2013 I S. 4236)] Anlage 13 (zu § 6 Absatz 3) QSA 2 Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 3. FinaRisikoVÄndV
... b) Die Absatzbezeichnung „(3)" wird gestrichen. 7. Die Anlagen 3 und 13 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 8. Die Anlagen ...

Verordnung zur Änderung der Finanzinformationenverordnung und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 19.12.2014 BGBl. I S. 2336
Artikel 1 FinaVuaÄndV Änderung der Finanzinformationenverordnung
...  § 13 Übergangsregelungen". f) Nach der Angabe zu Anlage 13 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 14 DBL Anlage ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 04.07.2018 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 2. FinaRisikoVÄndV Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
...  „§ 13 (aufgehoben)". c) Die Angaben zu den Anlagen 10 bis 13 werden wie folgt gefasst: „Anlage 10 (aufgehoben) Anlage 11 ... (aufgehoben) Anlage 11 (aufgehoben) Anlage 12 (aufgehoben) Anlage 13 QSA Anlage 13a EKRQU". 2. Dem § 2 Absatz 2 wird folgender Satz ... Unternehmen haben auf zusammengefasster Basis das Formular Sonstige Angaben - QSA ( Anlage 13 ) einzureichen." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... 2 Nummer 3) QV 2". 15. Die Anlagen 10 bis 12 werden aufgehoben. 16. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) Die Anlage 13 erhält die folgende ... 12 werden aufgehoben. 16. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) Die Anlage 13 erhält die folgende Bezeichnung: „Anlage 13 (zu § 6 Absatz 1) ... a) Die Anlage 13 erhält die folgende Bezeichnung: „ Anlage 13 (zu § 6 Absatz 1) QSA". b) Vor der Zwischenüberschrift „(2) ...