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Anlage 26 - Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

Artikel 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 40 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 26 ILAAP



ILAAP Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 1926)


ILAAP Seite 2 (BGBl. 2020 I S. 1927)


ILAAP Seite 3 (BGBl. 2020 I S. 1928)


ILAAP Seite 4 (BGBl. 2020 I S. 1929)


ILAAP Seite 5 (BGBl. 2020 I S. 1930)






 

Frühere Fassungen von Anlage 26 FinaRisikoV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.08.2020Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
vom 12.08.2020 BGBl. I S. 1890

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 26 FinaRisikoV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 26 FinaRisikoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinaRisikoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 FinaRisikoV Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen (vom 19.08.2020)
... und zum Liquiditätsmanagement gemäß den Formularen in den Anlagen 14 bis 26 . Nähere Bestimmungen zu Art und Umfang der jeweils einzureichenden ... wird durch die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß den Anlagen 14 bis 26 nicht ...
§ 10 FinaRisikoV Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten (vom 19.08.2020)
... § 8 Absatz 1 zu melden und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 und 17 bis 26 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Kreditinstitute im Sinne des § 53b und des ...
§ 11 FinaRisikoV Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene (vom 19.08.2020)
... § 8 Absatz 1 einzureichen und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 bis 26 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Gehören zu einer Gruppe keine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 3. FinaRisikoVÄndV
... Angabe zu Anlage 24 folgende Angaben eingefügt: „Anlage 25 KPL Anlage 26 ILAAP". 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz ... die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 9. Die Anlagen 25 und 26 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...