Änderung § 5 FinaRisikoV vom 26.06.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 7 WpIGEG am 26. Juni 2021 und Änderungshistorie der FinaRisikoV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5 FinaRisikoV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.06.2021 geltenden Fassung
§ 5 FinaRisikoV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 7 Abs. 40 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990

(Textabschnitt unverändert)

§ 5 Finanzinformationen von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken


(Text alte Fassung)

(1) Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken haben die folgenden Finanzinformationen einzureichen und hierfür die folgenden Formulare aus den Anlagen der Verordnung zu verwenden:

(Text neue Fassung)

(1) Finanzdienstleistungsinstitute haben die folgenden Finanzinformationen einzureichen und hierfür die folgenden Formulare aus den Anlagen der Verordnung zu verwenden:

1. Gewinn- und Verlustrechnung - GVFDI (Anlage 4) und

2. Vermögensstatus - STFDI (Anlage 5).

(2) Finanzdienstleistungsinstitute, die entweder über die Drittstaateneinlagenvermittlung oder über das Sortengeschäft hinaus keine weiteren nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben, sind von der Pflicht, Finanzinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed