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§ 39 - Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung (WuSolvV)

V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4238 (Nr. 73)
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-42 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand



Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.

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Zitierungen von § 39 WuSolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 WuSolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WuSolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 WuSolvV KSA-Bemessungsgrundlage
... einer derivativen Adressenausfallrisikoposition ihre Bemessungsgrundlage nach den §§ 37 bis 43, 4. bei einer Vorleistungsrisikoposition nach § 11 Absatz 1 solange die ...
§ 38 WuSolvV Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
... ist 1. der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich 2. der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen ...