Abschnitt 5 - Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4270 (Nr. 74); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 41
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-43 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 28 (aufgehoben)
§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Abschnitt 5 Schlussvorschriften

§ 28 (aufgehoben)


§ 28 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung V. v. 20. September 2021 BGBl. I S. 4308 m.W.v. 25. September 2021

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 29 ändert mWv. 1. Januar 2014 InstitutsVergV

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1374) außer Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed