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Zitierungen von § 18 InstitutsVergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 InstitutsVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InstitutsVergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 InstitutsVergV Anwendungsbereich (vom 16.11.2022)
... bedeutende Institute gemäß § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes. Die §§ 18 , 19 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 3, § 20 Absatz 1 und 3 bis 6 sowie die §§ ...
§ 20 InstitutsVergV Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung) (vom 25.09.2021)
... variablen Vergütung verfügt werden darf. (6) In den Fällen des § 18 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 und 2 hat das Institut auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen mit den Risikoträgern und ...
§ 22 InstitutsVergV Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung (vom 04.08.2017)
... 1 und 2 bestehen und vom Institut mindestens fünf Jahre zurückbehalten werden. § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 4 Nummer 2 und 3 gelten entsprechend. (2) ...
§ 27 InstitutsVergV Gruppenweite Regelung der Vergütung (vom 16.11.2022)
... des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes sowie die Anforderungen gemäß § 18 Absatz 1 und 3 bis 5 und der §§ 19 bis 22 in Bezug auf die Gruppen-Risikoträger und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 91 SAG Bail-in-fähige Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... und Geschäftsleiterinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne des § 18 Absatz 1 der Institutsvergütungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung vereinbart sind, b) Geschäfts- oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 20.09.2021 BGBl. I S. 4308
Artikel 1 3. InstitutsVergVÄndV
... nur für bedeutende Institute gemäß § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes. Die §§ 18 , 19 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 3, § 20 Absatz 1 und 3 bis 6 sowie die §§ ... gemäß § 25n des Kreditwesengesetzes sind, sofern" gestrichen. 13. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes sowie die Anforderungen gemäß § 18 Absatz 1 und 3 bis 5 und der §§ 19 bis 22 in Bezug auf die Gruppen-Risikoträger und ...

Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 25.07.2017 BGBl. I S. 3042
Artikel 1 InstitutsVergVÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung
... „für" durch das Wort „an" ersetzt. g) Die Angaben zu den §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Anforderungen an ... g) Die Angaben zu den §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „ § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in ... auf den Prozess der Ermittlung der Risikoträger und Risikoträgerinnen gemäß § 18 Absatz 2 sowie der Gruppen-Risikoträger und Gruppen-Risikoträgerinnen gemäß § 27 ... auf den Prozess der Ermittlung der Risikoträger und Risikoträgerinnen gemäß § 18 Absatz 2 sowie der Gruppen-Risikoträger und Gruppen-Risikoträgerinnen gemäß § 27 ... des Prozesses der Ermittlung der Risikoträger und Risikoträgerinnen gemäß § 18 Absatz 2 sowie der Gruppen-Risikoträger und Gruppen-Risikoträgerinnen gemäß § 27 ... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 19. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von ... eingefügt. 19. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in ... der variablen Vergütung verfügt werden darf. (6) In den Fällen des § 18 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 und 2 hat das Institut auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen mit den Risikoträgern und ... 1 Nummer 1 und 2 bestehen und vom Institut mindestens fünf Jahre zurückbehalten werden. § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 4 Nummer 2 und 3 gelten entsprechend. (2) Zusätzliche ... § 17, hat es auf Grundlage einer gruppenweiten Risikoanalyse in entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 die Gruppen-Risikoträger und Gruppen-Risikoträgerinnen zu ermitteln. Bei der ... gruppenweiten Vergütungsstrategie gemäß Absatz 1 sind zudem die Anforderungen des § 18 Absatz 1 und 3 bis 5 und der §& sect; 19 bis 22 dieser Verordnung sowie des § 25a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes in Bezug ... 28 Übergangsregelungen (1) § 5 Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 sowie die §§ 18 , 19 Absatz 1 und die §§ 20 bis 22 und 27 in der ab dem 4. August 2017 geltenden Fassung ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 15.04.2019 BGBl. I S. 486
Artikel 1 2. InstitutsVergVÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung
... durch die Wörter „§ 25n des Kreditwesengesetzes" und die Angabe „ § 18 Absatz 2" jeweils durch die Wörter „§ 25a Absatz 5b des ... durch die Wörter „§ 25n des Kreditwesengesetzes" und die Angabe „ § 18 Absatz 2" durch die Wörter „§ 25a Absatz 5b des Kreditwesengesetzes" ... 25n des Kreditwesengesetzes" ersetzt. 9. § 17 wird aufgehoben. 10. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 17" ... durch die Wörter „§ 25n des Kreditwesengesetzes" und die Angabe „ § 18 Absatz 2" durch die Wörter „§ 25a Absatz 5b des Kreditwesengesetzes" ...