- 1.
- die Bundesagentur für Arbeit,
- 2.
- die Deutsche Rentenversicherung Bund und
- 3.
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
jeweils für ihren Geschäftsbereich, übertragen.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bleibt abweichend von Absatz 1 zuständig, soweit sich die Ordnungswidrigkeiten gegen
- 1.
- die Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit,
- 2.
- das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund oder
- 3.
- die Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
richten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung
V. v. 05.02.2015 BGBl. I S. 107