Zitierungen von Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Sie sehen die Vorschriften, die auf NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSan-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Artikel 1 G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1348; zuletzt geändert durch Artikel 7c G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
§ 2 NotSanG Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis (vom 23.04.2016)
§ 6 NotSanG Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
§ 7 NotSanG Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
§ 24 NotSanG Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde (vom 23.04.2016)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295
Artikel 2 ATA-OTA-APrVEV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 41 FachKrEG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 30 EURLHuGBUG Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Artikel 31 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 12 HeilbPrüfMV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter


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