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Zitierungen von § 1 NotSan-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSan-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 NotSan-APrV Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung (vom 01.10.2023)
... Durch den Unterricht nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, auf der Grundlage fachlichen Wissens ... Nähere regeln die Länder. (3) Durch die praktische Ausbildung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, die im Unterricht nach Absatz 1 ...
§ 4 NotSan-APrV Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
... Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach § 1 Absatz 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. ...
§ 6 NotSan-APrV Zulassung zur Prüfung
... des Prüflings in amtlich beglaubigter Abschrift, 2. die Bescheinigung nach § 1 Absatz 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen, 3. im Falle der ...
Anlage 1 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht
Anlage 2 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2) Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
Anlage 3 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3) Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern (vom 01.01.2021)
Anlage 4 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 3) Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
Anlage 5 NotSan-APrV (zu § 1 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295
Artikel 2 ATA-OTA-APrVEV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
... der zu prüfenden Person in geeigneter Weise bekannt gegeben." 3. Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3 ) wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 3 werden folgende Sätze ...
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