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Zitierungen von § 16 NotSan-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSan-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 NotSan-APrV Mündlicher Teil der Prüfung (vom 01.10.2023)
... 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 abgenommen und benotet; in dem Prüfungsteil gemäß § 16 Absatz 2 Nummer 3 muss eine Fachprüferin oder ein Fachprüfer die Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz ...
§ 18 NotSan-APrV Mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung (vom 01.10.2023)
... für jeden Prüfling mindestens 30 und nicht länger als 40 Minuten dauern. § 16 Absatz 1 gilt entsprechend. (3) Die Prüfung zu jedem Themenbereich wird von zwei ... wird von zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen und bewertet. § 16 Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der mündliche Teil der Ergänzungsprüfung ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 12 HeilbPrüfMV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
... berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 8 zuzuordnen." 5. § 16 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „mindestens" ...