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II. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 17.12.2013 BGBl. I S. 4310 (Nr. 75)
Geltung ab 21.12.2013; FNA: 1103-4-25 Bundesregierung

II.



Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer;

2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für Energieeinsparung;

3.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuständigkeiten für die Energiewende einschließlich der mit der Energiewende verbundenen Aspekte des Klimaschutzes.

Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.