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V. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 17.12.2013 BGBl. I S. 4310 (Nr. 75)
Geltung ab 21.12.2013; FNA: 1103-4-25 Bundesregierung

V.



Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für

1.
Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;

2.
Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

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