Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (3. BerVersVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4353 (Nr. 76); Geltung ab 24.12.2013
|

Eingangsformel



Auf Grund des § 55a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 1a, Satz 3 und 4 und des § 106 Absatz 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 55a Absatz 1 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und § 106 Absatz 2 Satz 4 zuletzt durch Artikel 4 Nummer 19 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 2 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2322) neu gefasst worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden der Länder und nach Anhörung des Versicherungsbeirats:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed