Verordnung - Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten (TomSaatgKennzV k.a.Abk.)

Artikel 5 V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26, 28 (Nr. 2)
Geltung ab 10.01.2014; FNA: 7822-6-45 Sortenschutz, Saatgut
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Verordnung

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Saatgut der Art Tomate darf noch bis zum 30. April 2015 unter der Verwendung von Kennzeichnungs- und Verpackungsmaterial, das mit der Angabe der bisherigen botanischen Bezeichnung „Lycopersicon esculentum Mill." versehen ist, in den Verkehr gebracht werden.



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