§ 4 - Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 22. Januar 2014 PKHVV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3001), die zuletzt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Januar 2014.



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