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Zitierungen von § 15 DGIAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 DGIAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DGIAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2622
Artikel 1 1. GeistwStiftGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... 12. Der bisherige § 11 wird § 14. 13. Der bisherige § 12 wird § 15 und wie folgt gefasst: „§ 15 Beschäftigte (1) Auf die ... 13. Der bisherige § 12 wird § 15 und wie folgt gefasst: „§ 15 Beschäftigte (1) Auf die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der ... alle zwei Jahre" ersetzt. 15. Die bisherigen §§ 14 und 15 werden ...

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 9 BPersVGNG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... § 15 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2003), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 29. März ...