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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes (1. SchulObGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. März 2014.

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