interne Verweise§ 27 AFBG Statistik (vom 01.08.2020) ... und Unterbrechungen, der bewilligten und ausgezahlten Darlehen sowie Zahl und Höhe der nach § 13a gewährten Freistellungen und der nach § 13b gewährten Darlehenserlasse und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016) ... 5 Satz 5 werden die Wörter „von vollen 500 Euro" gestrichen. 14. § 13a wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird die Angabe „bis 5" durch ... Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) Die §§ 13a und 13b gelten für Freistellungs- und Erlassanträge, die ab dem 1. August 2016 bei der ...
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ... Die Absätze 3, 5 und 6 sowie § 13b finden keine Anwendung." 13. § 13a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „auf ... übersteigenden Betrag und der Mindestrate beschränkt." 14. Nach § 13a wird folgender § 13b eingefügt: „§ 13b Erlass und Stundung ... dem Wort „Darlehen" die Wörter „sowie Zahl und Höhe der nach § 13a gewährten Freistellungen und der nach § 13b gewährten Darlehenserlasse und ...
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