interne Verweise§ 23 AFBG Bescheid (vom 01.08.2020) ... 17, 5. die Höhe der gewährten Freibeträge nach den §§ 17 und 17a , 6. die Höhe der auf den Bedarf angerechneten Beträge vom Einkommen und ...
§ 30 AFBG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2020) ... in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) § 2 Absatz 1 in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016) ... oder die Teilnehmerin nicht regelmäßig teilgenommen hat." 17. § 17a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe ... in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2016 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) Die §§ 13a und 13b gelten für Freistellungs- ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
Artikel 1 4. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ... und Prüfungsgebühren noch nicht fällig geworden sind." 14. In § 17a Absatz 1 Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „2.100" durch die Angabe „2.300" ersetzt. ... in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) § 2 Absatz 1 in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
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