interne Verweise§ 14 AFBG Kreditanstalt für Wiederaufbau (vom 01.07.2009) ... Wiederanlageschadens. (3) Für die Verwaltung und Einziehung der Darlehen nach § 18 erhält die Kreditanstalt für Wiederaufbau neben den notwendigen Kosten der ...
§ 28 AFBG Aufbringung der Mittel ... (2) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau führt 22 vom Hundert des von ihr nach § 18 für den Bund eingezogenen Darlehensbetrages an das Land ab, in dem der Darlehensnehmer oder ...
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