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Zitierungen von § 22 AFBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 AFBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AFBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 2 23. BAföGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... und des jeweiligen Ehegatten oder Lebenspartners zu erteilen." 8. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 22 Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners". b) Satz 1 wird wie folgt ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016)
... folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 22 , 23 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „den §§ 22, 23 Absatz 1, 2 oder ... „den §§ 22, 23 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „den §§ 22 , 23 Absatz 1, 2 oder 4" und die Wörter „den §§ 25a, 28, 37, 38 Absatz 1 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... „die nicht regelmäßige Teilnahme," eingefügt. 22. In § 22 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 2" gestrichen. 23. § 23 wird wie folgt ...