Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.10.2018 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (SGB X-OWiZustV)

V. v. 13.03.2014 BGBl. I S. 264 (Nr. 11); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 05.10.2018 BGBl. I S. 1650
Geltung ab 01.04.2014; FNA: 454-1-1-22 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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