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Artikel 42 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 (Nr. 12); Geltung ab 03.04.2014
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Artikel 42 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung


Artikel 42 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. April 2014 KrW/AbfMeistPrV Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S. 359), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" werden durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 42 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 42 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."



 

Zitierungen von Artikel 42 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 42 5. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Artikel 32 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
... Abfallwirtschaft und Städtereinigung vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S. 359), die zuletzt durch Artikel 42 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 6 Satz 5 ...