Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 63 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 (Nr. 12); Geltung ab 03.04.2014
|

Artikel 63 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin


Artikel 63 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. April 2014 ControllerPrV Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1579) wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe „(BGBl. I S. 1579)" werden die Wörter „, die durch Artikel 63 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 26. März 2014 (BAnz AT 02.04.2014 B1)."

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 1579)" die Wörter „, die durch Artikel 63 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 26. März 2014 (BAnz AT 02.04.2014 B1)."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 63 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 63 5. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Artikel 35 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin
... Controller/Geprüfte Controllerin vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1579), die durch Artikel 63 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 5 Satz 2 ...