Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNB2014 k.a.Abk.)

B. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 301 (Nr. 13); Geltung ab 09.04.2014
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 9. April 2014 GGVSee § 4, § 5, § 6, § 9

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 298) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der vom 9. April 2014 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2784; 2012 I S. 122),

2.
den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) und

3.
die nach ihrem Artikel 3 teils mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft getretene, teils am 9. April 2014 in Kraft tretende eingangs genannte Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung See - GGVSee)



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