§
12 der
Schweinehaltungshygieneverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. April 2014 (BGBl. I S. 326) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- 2.
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen.
- b)
- Nach den Wörtern „§ 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a" wird die Angabe „und b" gestrichen.
- c)
- Folgende neue Nummer 3 wird eingefügt:
- „3.
- einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 4 zuwiderhandelt,".
- d)
- Die bisherigen Nummern 3 bis 8 werden die neuen Nummern 4 bis 9.
- e)
- In der neuen Nummer 8 wird das Wort „läßt," durch die Wörter „lässt oder" ersetzt.
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481