Zitierungen von Artikel 30 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 30 4. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.09.2014 BGBl. I S. 1558
Artikel 1 FischSeuchVuaÄndV Änderung der Fischseuchenverordnung
... Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315), die zuletzt durch Artikel 30 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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