§ 7 Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse
Für jede Beratung, jede Erstellung vorläufiger Auswertungen und für Zwischenergebnisse wird abhängig von Umfang und Komplexität der Anfrage und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Personal- und Sachleistungen eine Gebühr von 100 bis 3.000 Euro berechnet.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 9 DaTraGebV Erstattung von Auslagen (vom 10.07.2020) ... von Auslagen, die nicht bereits in die Zusatzgebühren nach § 6 und die Gebühr nach § 7 Absatz 2 einbezogen sind, in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Es informiert ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 27
Artikel 2 GDNVerfV Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung ... für die Nutzung der Umgebung von 1.000 Euro pro Tag berechnet." 5. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Höhe der Gebühr für Beratung, ... Euro pro Tag berechnet." 5. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und ...
Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
Artikel 2 DaTraVEV Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung ... und Sachleistungen eine Gebühr von 100 bis 3.000 Euro berechnet". 5. § 7 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... von Auslagen, die nicht bereits in die Zusatzgebühren nach § 6 und die Gebühr nach § 7 Absatz 2 einbezogen sind, in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Es informiert die ...
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