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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HdlFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HdlFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Handelsfachwirt und zur Geprüften Handelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 2 HdlFachwFortbV Zulassungsvoraussetzungen
... Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung ... Berufspraxis nachweist. (2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht ...
§ 6 HdlFachwFortbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Die schriftlichen Teilprüfungen nach § 3 Absatz 3 und 4 sind einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist als zusammengefasste ... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die Präsentation nach § 3 Absatz 8 und 9 und 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 10.  ... nach § 3 Absatz 8 und 9 und 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 10 . Aus den einzelnen Bewertungen des situationsbezogenen Fachgesprächs und ...
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