Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HdlFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HdlFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Handelsfachwirt und zur Geprüften Handelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin
B. v. 10.11.2014 BGBl. I S. 1708
Berichtigung HdlFachwFortbVBer
... vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 527) ist wie folgt zu berichtigen: In § 4 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Kundebindung" durch das Wort „Kundenbindung" ...


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