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Artikel 1 - Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (1. AEntGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Mai 2014 AEntG § 4, § 6

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 1c des Gesetzes vom 25. November 2012 (BGBl. 2012 II S. 1381) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 7 wird nach dem Wort „Winterdienst" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 9 wird angefügt:

„9.
für Schlachten und Fleischverarbeitung."

2.
Dem § 6 wird folgender Absatz 10 angefügt:

„(10) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Nummer 9 findet dieser Abschnitt Anwendung in Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen, in denen überwiegend geschlachtet oder Fleisch verarbeitet wird (Betriebe der Fleischwirtschaft) sowie in Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen, die ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen überwiegend in Betrieben der Fleischwirtschaft einsetzen. Das Schlachten umfasst dabei alle Tätigkeiten des Schlachtens und Zerlegens von Tieren mit Ausnahme von Fischen. Die Verarbeitung umfasst alle Tätigkeiten der Weiterverarbeitung von beim Schlachten gewonnenen Fleischprodukten zur Herstellung von Nahrungsmitteln sowie deren Portionierung und Verpackung. Nicht erfasst ist die Verarbeitung, wenn die Behandlung, die Portionierung oder die Verpackung beim Schlachten gewonnener Fleischprodukte direkt auf Anforderung des Endverbrauchers erfolgt."

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Zitierungen von Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. AEntGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AEntGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Artikel 6 MiLoGEG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2014 (BGBl. I S. 538) geändert worden ist, wird wie folgt ...