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Zitierungen von § 17 BPolHfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BPolHfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolHfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 BPolHfV Behandlung während eines privaten Aufenthaltes oder bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz (vom 01.11.2025)
... Erkenntnisse entsprechende Behandlung im Inland nicht möglich ist. (4) § 17 Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass Übersetzungskosten nicht übernommen ...
§ 17 BPolHfV Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz (vom 01.11.2025)
... für Bau und Heimat. § 18 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3) § 17 Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass Übersetzungskosten nicht übernommen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 65 11. ZustAnpV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
... In § 3 Absatz 1 Satz 2, § 4 Absatz 5, § 14 Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Satz 1 und § 20 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586), die ...
Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Artikel 1 BPolHfVÄndV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
... § 8 Heilmittel". b) Die Angaben zu den §§ 10 bis 19 werden wie folgt gefasst: „§ 10 Krankenhausbehandlungen ... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz § 17 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der ... mit Fahrzeugen der Bundespolizei." 14. § 16 wird § 14. 15. § 17 wird § 15 und Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Bei Erkrankungen ... sich zur Behandlung ins Ausland begeben." 17. § 19 wird § 17 und folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) § 16 Absatz 1a gilt ... „(4) § 16 Absatz 1a gilt entsprechend." 18. Nach § 17 wird folgender § 18 eingefügt: „§ 18 Übergangsvorschrift ...
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