Der Ausbildungsberuf der Fachkraft für Speiseeis wird nach §
25 der
Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe der Anlage B Abschnitt 2 Nummer 42 Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör) der
Handwerksordnung staatlich anerkannt.