Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2019 aufgehoben

§ 10 - Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung (EisAusbV)

V. v. 05.06.2014 BGBl. I S. 702 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 180
Geltung ab 01.08.2014 bis 31.07.2019; FNA: 7110-6-116 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 1. August 2019 EisAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.



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