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Anlage - Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung (EisAusbV)

V. v. 05.06.2014 BGBl. I S. 702 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 180
Geltung ab 01.08.2014 bis 31.07.2019; FNA: 7110-6-116 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis



Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Ausbildu
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1 Umgang mit Gästen;
Beratung und Verkauf
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) Auswirkung des persönlichen Erscheinungsbildes
und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen
b) Gastgeberfunktion wahrnehmen
c) Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Be-
treuung und Dienstleistung ermitteln
d) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rah-
men der Ablauforganisation berücksichtigen
e) Gäste empfangen und betreuen
f) berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe an-
wenden
g) Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und
Produkten informieren
h) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und
weiterleiten
i) berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden
10  
j) Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen
k) sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksmöglich-
keiten anwenden
l) Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und
Lösungen aufzeigen
m) Reservierungswünsche entgegennehmen, Reservie-
rungen ausführen
n) Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
 12 
2 Einsetzen von Geräten,
Maschinen und Gebrauchs-
gütern; Arbeitsplanung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) Arbeitsaufträge erfassen, Informationen beschaffen
sowie Arbeitsschritte selbständig und im Team planen
b) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und
ergonomischer Anforderungen vorbereiten
c) Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaft-
lich einsetzen
e) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und
pflegen
2  
f) Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instand-
setzung von Gebrauchsgütern veranlassen
g) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
 42
3Hygiene
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Be-
triebshygiene anwenden
b) Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch ein-
setzen
c) Qualität von Erzeugnissen unter Beachtung vor- und
nachgelagerter Arbeitsschritte sichern, Kennzeich-
nungsvorschriften beachten
6  
  d) lebensmittelrechtliche Vorschriften und Lebensmittel-
hygiene in den betrieblichen Abläufen anwenden
e) Eigenkontrollen und Reinigungsarbeiten an Anlagen,
Maschinen und Geräten sowie in Räumen durch-
führen und dokumentieren
f) Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maß-
nahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen und
zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen
Bereich beitragen
g) Hygienepläne erstellen und prüfen
 22
4 Küchenbereich
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwen-
dungsmöglichkeiten zuordnen
b) Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung
einfacher Speisen, insbesondere Suppen, Salat- und
Toastvariationen sowie Aufläufe und Nudelgerichte,
anwenden
c) einfache Speisen, insbesondere Suppen, Salat- und
Toastvariationen sowie Aufläufe und Nudelgerichte,
auf der Grundlage der Rezepturen, unter Berücksich-
tigung der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit
zubereiten
d) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Ver-
arbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit
zu einfachen Speisen verarbeiten
e) einfache Speisen, insbesondere Suppen, Salat- und
Toastvariationen sowie Aufläufe und Nudelgerichte,
nach Vorgabe anrichten
f) bei der Produktpräsentation mitwirken
10  
g) Massen, insbesondere Baiser-, Biskuit-, Hippen-,
italienische Meringe- und Waffelmassen, herstellen
h) Massen aufdressieren, trocknen und flämmen
i) Backwaren aus Massen mit Füllungen zubereiten
 47
5Servicebereich
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
b) Aufguss- und Heißgetränke, insbesondere Kaffee-,
Tee- und Schokoladenspezialitäten, zubereiten sowie
Getränke ausschenken
c) Eisspeisen, Speisen und Getränke portionieren und
servieren
d) Produkte nach Kundenwunsch verpacken
e) bei Servicebesprechungen und der Planung des
Speisenangebotes mitwirken
f) betriebliches Kassensystem bedienen
126 
6Büroorganisation und
-kommunikation
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a) arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen
b) Schriftstücke registrieren und ablegen
c) Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und
Kommunikationstechniken bearbeiten; Daten sichern
d) gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Daten-
schutz anwenden
84 
7 Warenwirtschaft
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) Waren annehmen, auf Temperatur, Hygienemängel,
Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und
betriebsübliche Maßnahmen einleiten
b) Waren, insbesondere Rohstoffe, Lebensmittel und
fertige Erzeugnisse, sowie Hilfsstoffe, Betriebsmittel,
Verpackungsmaterialien und Umverpackungen unter
Berücksichtigung von Hygiene, Temperatur, Licht und
Feuchtigkeit lagern
c) Lagerbestände kontrollieren
4  
d) arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln
e) Bestellungen einleiten
f) Inventuren durchführen, ein Inventar unter Anleitung
aufstellen
g) Zahlungsvorgänge bearbeiten
h) kostenbewusstes Einsetzen von Materialien und Ge-
brauchsgütern begründen
 12 
8Werbung und
Verkaufsförderung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für
die Werbung des Betriebes einsetzen
b) verkaufsfördernde Maßnahmen vorbereiten
c) bei Werbeaktionen mitwirken
d) anlassbezogene Dekorationen ausführen
e) werbewirksame Angebote erstellen
 4 
9Wirtschaftsdienst
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
a) Gästeräume angebots- und anlassbezogen herrichten
b) Gästeräume reinigen und pflegen
 4 
10Herstellen von Speiseeis
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
a) Zuckerlösungen unterschiedlicher Dichte herstellen
und verarbeiten
b) Zutaten für Grundeismix nach vorgegebener und
eigener Rezeptur auswählen und mischen
c) Grundeismix pasteurisieren und dabei Zeiten und
Temperaturen kontrollieren
d) Reifeprozesse überwachen und steuern
e) Geschmack gebende Zutaten festlegen, dosieren und
dem Grundeismix zufügen
f) Eismix gefrieren, Speiseeis kühlen und lagern
g) Dokumentationen nach rechtlichen Vorschriften er-
stellen
  16
11Verarbeiten von Speiseeis
sowie Gestalten von
Erzeugnissen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
a) Obstsalat herstellen
b) Fruchtmark herstellen
c) Früchte zum Weiterverarbeiten und Dekorieren vor-
bereiten
d) Fruchtdekor herstellen
e) Eisbecher anrichten und garnieren
f) Eismixgetränke zubereiten
g) Sahnefüllungen, Parfaits und Soufflés zubereiten
h) Soßen auf Frucht- und Milchbasis herstellen
i) Speiseeiserzeugnisse, insbesondere Eisbomben, Eis-
torten, Eisziegel und Eisdesserts, herstellen
j) Krokant und Karamell herstellen und verarbeiten
  15
12Kaufmännische und
wirtschaftliche Grundlagen
zum Führen eines Eiscafés
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
a) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen
und Risiken unternehmerischer Selbständigkeit auf-
zeigen
b) Personaleinsatz planen und durchführen
c) Personaldokumentationen führen
d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen bei-
tragen
e) Marketingmaßnahmen, insbesondere Preis-, Produkt-,
Kommunikations- und Vertriebspolitik sowie Wett-
bewerbsanalysen, durchführen
f) Verbindungen zu Geschäftspartnern aufbauen und
pflegen
g) die Beachtung von Rechtsvorschriften und Stan-
dards sichern
  5
13Planung und Kontrolle von
Kosten und Leistungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
a) saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit
berücksichtigen
b) an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leis-
tungsstrukturen mitwirken
c) Verkaufspreise kalkulieren und bewerten
d) Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvor-
gängen zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen
sowie einfache Buchführung anwenden
e) Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungs-
bedingungen vorbereiten
f) Rechnungen vorbereiten
g) betriebliche Investitions- und Finanzierungsentschei-
dungen erläutern
  5


Abschnitt B: integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins-
besondere Abschluss, Dauer und Beendigung
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungs-
betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er-
läutern
b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Be-
schaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-
vertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebs-
verfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Or-
gane des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-
platz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der
Gefährdung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
während
der gesamten
Ausbildung
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-
betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an
Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer um-
weltschonenden Entsorgung zuführen