Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 758a Absatz 6 und des § 829 Absatz 4 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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