Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (AdoptErwG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juni 2014 EGBGB Artikel 22

Artikel 22 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Annahme durch einen Lebenspartner unterliegt dem Recht, das nach Artikel 17b Absatz 1 Satz 1 für die allgemeinen Wirkungen der Lebenspartnerschaft maßgebend ist."

2.
In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Ehegatten" ein Komma und das Wort „Lebenspartner" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 AdoptErwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdoptErwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 11 EU/1215/2012DG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2014 (BGBl. I S. 786) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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