Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

Eingangsformel - Soldatenvergütungsverordnung (SVergV)

V. v. 20.06.2014 BGBl. I S. 874 (Nr. 28); aufgehoben durch Artikel 14 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.07.2012; FNA: 2032-1-42 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Eingangsformel



Auf Grund des § 50a Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen:



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