Zitierungen von § 10 ZupfinstrumentAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ZupfinstrumentAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZupfinstrumentAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Zupfinstrumentenmacherausbildungsverordnung
V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1087
Artikel 1 1. ZupfinstrumentAusbVÄndV
... höchstens 20 Minuten dauern." 6. Die Überschrift zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Gewichtung der Prüfungsbereiche, ... 6. Die Überschrift zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellenprüfung". 7. ...


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