Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des DirektZahlDurchfG am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des DirektZahlDurchfG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

DirektZahlDurchfG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
DirektZahlDurchfG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 27 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Dauergrünland
    § 3 Überschreitung der Nettoobergrenze
    § 4 Nichtanwendung von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
    § 5 Umschichtung von Mitteln
Abschnitt 2 Regelungen für die einzelnen Direktzahlungen
    Unterabschnitt 1 Basisprämienregelung
       § 6 Aufstockung der nationalen Obergrenze für die Basisprämienregelung
       § 7 Nationale Reserve
       § 8 Anwendung der Basisprämienregelung für die Jahre 2015 bis 2018
       § 9 Regionale Aufteilung der jährlichen nationalen Obergrenze
       § 10 Ende der regionalen Anwendung der Basisprämienregelung
       § 11 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche
       § 12 Wert der Zahlungsansprüche
    Unterabschnitt 2 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
       § 13 Zahlungsbetrag
       § 14 Ausschluss gleichwertiger Methoden
       § 15 Dauergrünland in bestimmten Gebieten
       § 16 Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
       § 16a Bagatellregelung
       § 17 Ermächtigungen zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
       § 18 Flächennutzung im Umweltinteresse
    Unterabschnitt 3 Zahlung für Junglandwirte
       § 19 Betrag und Höchstgrenze
       § 20 Zu verwendender Prozentsatz der nationalen Obergrenze
    Unterabschnitt 4 Umverteilungsprämie
       § 21 Umverteilungsprämie
       § 22 Finanzvolumen und Beträge
       § 23 Mitteilungspflichten
       § 24 Sonstige Bestimmungen
    Unterabschnitt 5 Kleinerzeugerregelung
       § 25 Anwendung der Kleinerzeugerregelung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
    § 26 Weitere Ermächtigungen
    § 27 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 28 Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

    § 28 (aufgehoben)
    § 29 Inkrafttreten
    Schlussformel
    Anlage (zu § 9 Absatz 2, 4 und 5)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 28 Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 28 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.