Artikel 3 - Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (30. AbgGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906, 2017 I 3737; Geltung ab 16.07.2014, abweichend siehe Artikel 3
| |

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 4 und 5 tritt am Tag der ersten Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in Kraft. Der Präsident des Deutschen Bundestages gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*)
Anm. der Redaktion: siehe B. v. 26. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3737)
**)
Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2014.


Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes B. v. 26. Oktober 2017 BGBl. I S. 3737 m.W.v. 24. Oktober 2017

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Artikel 3 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.10.2017 (10.11.2017)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
vom 26.10.2017 BGBl. I S. 3737

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 30. AbgGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 30. AbgGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
B. v. 26.10.2017 BGBl. I S. 3737
Bekanntmachung 30. AbgGuaÄndGInkrB
...  Artikel 3 Absatz 2 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 906) wird bekannt gemacht, dass die Nummern 4 und 5 des Artikels 1 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed