(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2)
Artikel 1 Nummer 4 und 5 tritt am Tag der ersten Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in Kraft. Der Präsident des Deutschen Bundestages gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Anm. der Redaktion: siehe B. v. 26. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3737)
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2014.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
B. v. 26.10.2017 BGBl. I S. 3737