Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (1. GhRentGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 952 (Nr. 30); Geltung ab 01.08.2014, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2014 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1997 in Kraft.



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