Zitierungen von § 24 MPVerfVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 MPVerfVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPVerfVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Meisterprüfungsverfahrensverordnung
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2145
Artikel 1 1. MPVerfVOÄndV
... werden, falls alle Mitglieder zustimmen. Hiervon ausgenommen sind Entscheidungen nach § 21 Absatz 1." 5. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz ... wird wie folgt gefasst: „(6) Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 21 Absatz 1 soll der Vorsitzende mindestens drei Mitglieder mit der Bewertung des ... folgt geändert: Die Angabe „§ 19 Abs. 1" wird durch die Angabe „§ 21 Absatz 1" ersetzt. 18. Der bisherige § 17 wird § 18 und wie folgt ... wird wie folgt gefasst: „(3) Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 21 Absatz 1 dokumentieren die nach den Absätzen 1 und 2 beauftragten Mitglieder des ... In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 19 Abs. 1" durch die Angabe „§ 21 Absatz 1" ersetzt. 20. Nach § 19 wird folgender § 20 eingefügt: ... 30 - 0 Punkte die Note: ungenügend." 21. Der bisherige § 19 wird § 21 und wie folgt gefasst: „§ 21 Beschlüsse über die Noten und das ... 21. Der bisherige § 19 wird § 21 und wie folgt gefasst: „§ 21 Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des ... auf Antrag hierüber eine Bescheinigung auszustellen." 22. Nach § 21 wird folgender § 22 eingefügt: „§ 22 Wiederholung der ... 23. Der bisherige § 20 wird § 23. 24. Der bisherige § 21 wird § 24 und wie folgt gefasst: „§ 24 Prüfungsunterlagen ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 106 SchriftVG Änderung der Meisterprüfungsverfahrensverordnung
... die Wörter „oder elektronischen" eingefügt. 2. In § 24 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftliches" die Wörter „oder elektronisches" ...


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