Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (8. MalerLackArbbV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2014 BAnz AT 18.07.2014 V1
Geltung ab 01.08.2014 bis 30.04.2017; FNA: 810-1-59-8 Arbeitsförderung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Mai 2017 8. MalerLackArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft und am 30. April 2017 außer Kraft.



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