Artikel 2 - Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (LPartStAnpG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Juli 2014 EStDV 2000 § 1 (neu), §§ 1 bis 3, § 84

Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 1 bis 3 wie folgt gefasst:

„§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

§§ 2 und 3 (weggefallen)".

2.
Folgender § 1 wird eingefügt:

„§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden."

3.
§ 84 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist."

b)
Die bisherigen Absätze 1a und 1b werden die Absätze 1b und 1c.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 LPartStAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartStAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. (1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042 ) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 24 StRAnpG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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