Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 30 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
| |

§ 30 Anforderungen an Gebote



(1) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten:

1.
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; sofern der Bieter eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person ist, sind auch anzugeben:

a)
ihr Sitz und

b)
der Name einer natürlichen Person, die eine ladungsfähige Anschrift im Bundesgebiet hat und die zur Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und zur Vertretung des Bieters für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist (Bevollmächtigter),

2.
den Energieträger, für den das Gebot abgegeben wird,

3.
den Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird,

4.
die Gebotsmenge in Kilowatt ohne Nachkommastellen,

5.
den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit zwei Nachkommastellen, wobei sich das Gebot bei Windenergieanlagen an Land auf den Referenzstandort nach Anlage 2 Nummer 4 beziehen muss,

6.
die Standorte der Anlagen, auf die sich das Gebot bezieht, mit Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung und Flurstücken; im Fall von Solaranlagen des zweiten Segments oder in Gebäuden und von Biomasseanlagen muss, sofern vorhanden, auch die postalische Adresse des Gebäudes angegeben werden,

7.
den Übertragungsnetzbetreiber,

8.
die Eigenerklärung des Bieters, dass kein Verbot zur Teilnahme an dieser Ausschreibung nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung besteht, und

9.
bei Anlagen, die auf einem entwässerten Moorboden errichtet werden sollen, die Eigenerklärung des Bieters, dass er geprüft hat, dass durch die Errichtung der Anlage kein zusätzliches Hemmnis für eine zukünftige Wiedervernässung des Moorbodens entsteht.

(2) 1Ein Gebot muss eine Gebotsmenge von mehr als 1.000 Kilowatt umfassen. 2Abweichend von Satz 1

1.
besteht für Zusatzgebote nach § 36j keine Mindestgröße für die Gebotsmenge und

2.
muss ein Gebot bei Biomasseanlagen und Biomethananlagen nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 6 eine Mindestgröße von 150 Kilowatt umfassen, dabei besteht bei Geboten für bestehende Biomasseanlagen nach § 39g keine Mindestgröße für die Gebotsmenge.

(2a) 1Bieter müssen ihren Geboten eine Eigenerklärung beifügen, dass zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe

1.
sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind und

2.
keine offenen Rückforderungsansprüche gegen sie aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.

2Die Eigenerklärung nach Satz 1 muss ferner eine Selbstverpflichtung des Bieters enthalten, jede Änderung des Inhalts der abgegebenen Eigenerklärung bis zum Abschluss des Zuschlagsverfahrens unverzüglich der Bundesnetzagentur mitzuteilen.

(3) 1Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. 2In diesem Fall müssen sie ihre Gebote nummerieren und eindeutig kennzeichnen, welche Nachweise zu welchem Gebot gehören.





 

Frühere Fassungen von § 30 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 21.12.2018Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 30 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39q ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ...
§ 19 EEG 2023 Zahlungsanspruch (vom 01.01.2023)
... der Inbetriebnahme der Anlage 1. nicht mit dem Bieter, der die Erklärung nach § 30 Absatz 2a abgegeben hat, identisch ist und 2. die Voraussetzungen nach Absatz 4 Nummer 1 oder ...
§ 22 EEG 2023 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie (vom 01.01.2023)
... Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39q, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88f,  ...
§ 33 EEG 2023 Ausschluss von Geboten (vom 29.07.2022)
... aus, wenn 1. die Anforderungen und Formatvorgaben für Gebote nach den §§ 30 und 30a nicht vollständig eingehalten wurden, 2. die für den jeweiligen ...
§ 34 EEG 2023 Ausschluss von Bietern (vom 01.01.2023)
... und deren Gebote von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn der Bieter keine Eigenerklärung nach § 30 Absatz 2a Satz 1 abgegeben hat oder wenn nach der Gebotsabgabe eine Mitteilung nach § 30 Absatz 2a Satz 2 ... nach § 30 Absatz 2a Satz 1 abgegeben hat oder wenn nach der Gebotsabgabe eine Mitteilung nach § 30 Absatz 2a Satz 2 zugegangen ist. (2) Die Bundesnetzagentur kann Bieter und deren Gebote von dem ...
§ 36 EEG 2023 Gebote für Windenergieanlagen an Land (vom 01.01.2023)
... In Ergänzung zu den Anforderungen an Gebote nach § 30 müssen Windenergieanlagen an Land, auf die sich ein Gebot bezieht, folgende Anforderungen ... (2) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Angaben beifügen: 1. die Nummern, unter denen die von der Genehmigung ... (3) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Nachweise beifügen: 1. eine Eigenerklärung, dass die Genehmigung ...
§ 36j EEG 2023 Zusatzgebote (vom 01.01.2023)
... werden soll (Zusatzgebote). (2) In Ergänzung zu den Anforderungen an Gebote nach § 30 müssen Zusatzgebote folgende Anforderungen erfüllen: 1. die Nummer des ...
§ 37 EEG 2023 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments (vom 01.01.2023)
... für Solaranlagen des ersten Segments muss in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 beigefügt werden: 1. eine Eigenerklärung des Bieters, dass er Eigentümer ... 92/43/EWG aufgeführt ist, handelt. (3) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 darf die Gebotsmenge bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments pro Gebot ...
§ 38c EEG 2023 Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments (vom 01.01.2023)
... für Solaranlagen des zweiten Segments muss in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 eine Eigenerklärung des Bieters beigefügt werden, dass er Eigentümer der ... dieser Fläche abgibt. (3) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 darf die Gebotsmenge bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments pro Gebot ...
§ 39 EEG 2023 Gebote für Biomasseanlagen (vom 01.01.2023)
... In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 müssen Biomasseanlagen, für die Gebote abgegeben werden, folgende Anforderungen ... (2) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Angaben beifügen: 1. die Nummer, unter der die von der Genehmigung nach ... (3) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Nachweise beifügen: 1. die Eigenerklärung, dass die Genehmigung nach ... KWK-Anlage handelt. (4) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 dürfen Anlagen, für die ein Gebot abgegeben wird, eine zu installierende Leistung von 20 ...
§ 39k EEG 2023 Gebote für Biomethananlagen (vom 01.01.2023)
... erstmals in Betrieb gesetzt werden. (2) In Ergänzung zu den Anforderungen nach den §§ 30 und 39 müssen Bieter ihren Geboten für Biomethananlagen mit einer installierten Leistung ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 82 EEG 2023 Verbraucherschutz (vom 01.01.2017)
... gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55a ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39q durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit Blick ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ... 21b und 21c, insbesondere zu Verfahren, Fristen und Datenformaten, 4. abweichend von § 30 zu Anforderungen an die Gebote und die Bieter, um die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit der ... werden müssen, 9. zu Anforderungen an Nachweise, die der Netzbetreiber nach § 30 , § 36, § 37, § 38, § 38a, § 38c, § 39, § 39g, § 39k oder ...
§ 88 EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse (vom 01.01.2023)
... ohne Zustimmung des Bundesrates abweichend von den §§ 3, 22, 24, 25, 28c bis 30 , 39 bis 39n, 44b, 44c, 50, 50a, 52 und 55 für Biomasseanlagen Regelungen vorzusehen  ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere  ... stellen, die der Netz- oder Systemintegration der Anlagen dienen, 3. abweichend von den §§ 30 , 31, 34 und 36 bis 39m Anforderungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen zu regeln, ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
§ 88d EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen (vom 01.01.2023)
... Abhängigkeit von der Gebotsmenge reduzieren, 3. abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 53 zu Art, Form und Inhalt der durch einen Zuschlag zu vergebenden ...
§ 88e EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung (vom 01.01.2023)
... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ...
§ 88f EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff (vom 01.01.2023)
... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 09.02.2024)
... dem 1. Januar 2024 erteilt wurde. In Ergänzung zu den Anforderungen an Gebote nach § 30 müssen Biomasse-Zusatzgebote folgende Anforderungen erfüllen: 1. die Nummer ...
Anlage 1 EEG 2023 (zu § 23a) Höhe der Marktprämie (vom 29.07.2022)
...  - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, in den Fällen des § 23d ist dies der Gesamtwert ...
 
Zitat in folgenden Normen

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 6 GEEV Anforderungen an Gebote (vom 01.01.2021)
... Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten: 1. die Angaben nach § 30 Nummer 1 bis 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 2. den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit zwei Nachkommastellen, wobei bei ...
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...

Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 15 WindSeeG Allgemeine Ausschreibungsbedingungen (vom 01.01.2023)
... Die Ausschreibungsbedingungen nach den §§ 30 bis 35a, 55 und 55a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind anzuwenden, soweit die nachfolgenden ...
§ 17 WindSeeG Anforderungen an Gebote (vom 01.01.2023)
... Gebote müssen die folgenden Angaben enthalten: 1. die Angaben nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 2. die Erklärung, dass der Bieter mit der Nutzung von Unterlagen durch das ... dürfen mehrere Gebote für unterschiedliche Flächen abgeben. (3) § 30 Absatz 1 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der anzugebende Gebotswert nicht negativ sein ...
§ 31 WindSeeG Anforderungen an Gebote (vom 25.07.2017)
... Die Gebote müssen in Ergänzung zu § 30 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes folgende Angaben enthalten: 1. das Aktenzeichen der Planfeststellung, der Genehmigung ... Zuschlags nach § 34 Anbindungskapazität benötigen würde. § 30 Absatz 1 Nummer 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Standort der Windenergieanlagen auf See mit den in ... oder mit den für den Erörterungstermin genannten Koordinaten anzugeben ist. § 30 Absatz 1 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der anzugebende Gebotswert nicht negativ sein darf. ...
§ 32 WindSeeG Sicherheit
... nach § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestimmt sich aus der Gebotsmenge nach § 30 Absatz 1 Nummer 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes multipliziert mit 100 Euro pro Kilowatt ...
§ 51 WindSeeG Anforderungen an Gebote (vom 01.01.2023)
... Gebote müssen die folgenden Angaben enthalten: 1. die Angaben nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 2. die Erklärung, dass der Bieter mit der Nutzung von Unterlagen durch das ... § 91 Absatz 1 einverstanden ist, 3. den Gebotswert in Euro ohne Nachkommastelle; § 30 Absatz 1 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der anzugebende Gebotswert nicht negativ sein darf, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ... durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche, auch abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 55a, insbesondere a) zu der Zahlung einer technologieneutralen ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der Inbetriebnahme der Anlage 1. nicht mit dem Bieter, der die Erklärung nach § 30 Absatz 2a abgegeben hat, identisch ist und 2. die Voraussetzungen nach Absatz 4 Nummer 1 oder ... durch die Wörter „und den §§ 85a und 85c" ersetzt. 29. § 30 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... und deren Gebote von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn der Bieter keine Eigenerklärung nach § 30 Absatz 2a Satz 1 abgegeben hat oder wenn nach der Gebotsabgabe eine Mitteilung nach § 30 Absatz 2a Satz 2 ... nach § 30 Absatz 2a Satz 1 abgegeben hat oder wenn nach der Gebotsabgabe eine Mitteilung nach § 30 Absatz 2a Satz 2 zugegangen ist." b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2. 31. Nach ... für Solaranlagen des ersten Segments muss in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 beigefügt werden: 1. eine Eigenerklärung des Bieters, dass er ... für Solaranlagen des zweiten Segments muss in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 eine Eigenerklärung des Bieters beigefügt werden, dass er Eigentümer der ... in Betrieb gesetzt werden. (2) In Ergänzung zu den Anforderungen nach den §§ 30 und 39 müssen Bieter ihren Geboten für Biomethananlagen mit einer installierten Leistung ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
...  6. In § 95 Nummer 2 wird die Angabe „§ 31" durch die Angabe „ § 30 " ersetzt. 7. § 100 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Entwertung folgenden noch nicht bekanntgegebenen Gebotstermin zugerechnet." 30. § 30 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... werden soll (Zusatzgebote). (2) In Ergänzung zu den Anforderungen an Gebote nach § 30 müssen Zusatzgebote folgende Anforderungen erfüllen: 1. die Nummer des ... werden die Wörter „Gebote für Solaranlagen müssen in Ergänzung zu § 30 die Angabe enthalten, ob die Anlagen" durch die Wörter „Gebote bei den ... für Solaranlagen des ersten Segments muss in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 eine Erklärung des Bieters beigefügt werden, dass er Eigentümer der Fläche ... errichtet werden sollen. (2) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 darf die Gebotsmenge bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments pro Gebot ... b) In Nummer 3 in dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „ §§ 30 , 31, 33, 34, 36d, 36g, 37, 37c und 39 bis 39h" durch die Wörter „§§ 30, ... 30, 31, 33, 34, 36d, 36g, 37, 37c und 39 bis 39h" durch die Wörter „ §§ 30 , 31, 34 und 36 bis 39m" ersetzt. c) In Nummer 10 wird die Angabe „54" ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der gemeinsamen Ausschreibung im Jahr 2022 übertragen." 6. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die ... Abhängigkeit von der Gebotsmenge reduzieren, 2. abweichend von den §§ 19 bis 35a und 51 bis 53a zu Art, Form und Inhalt der durch einen Zuschlag zu vergebenden ...

Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
...  16. Dem § 20 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 30 Absatz 1 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der anzugebende Gebotswert nicht negativ sein ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 13 EnWRAnpG 2024 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... und vor dem 1. Januar 2024 erteilt wurde. In Ergänzung zu den Anforderungen an Gebote nach § 30 müssen Biomasse-Zusatzgebote folgende Anforderungen erfüllen: 1. die Nummer ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... § 28 Ausschreibungsvolumen § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 ... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39j ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ... (1) Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39j, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d, und dem ... nach Absatz 1 erfolgen ausschließlich im öffentlichen Interesse. § 30 Anforderungen an Gebote (1) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben ... wenn 1. die Anforderungen und Formatvorgaben für Gebote nach den §§ 30 und 30a nicht vollständig eingehalten wurden, 2. die für den jeweiligen ... Windenergieanlagen an Land (1) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 müssen Windenergieanlagen an Land, für die Gebote abgegeben werden, folgende ... (2) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Angaben beifügen: 1. die Nummern, unter denen die von der Genehmigung ... (3) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Nachweise beifügen: 1. eine Eigenerklärung, dass die Genehmigung ... der Technik entspricht, 2. in dem Gebot in Ergänzung zu den Angaben nach § 30 und § 36 Absatz 2 die Anzahl der an dem Standort geplanten Anlagen angegeben wird,  ... Solaranlagen (1) Gebote für Solaranlagen müssen in Ergänzung zu § 30 die Angabe enthalten, ob die Anlagen errichtet werden sollen 1. auf, an oder in einem ... (2) Den Geboten für Freiflächenanlagen muss in Ergänzung zu § 30 eine Erklärung des Bieters beigefügt werden, dass er Eigentümer der Fläche ... der Solaranlagen bezieht. (3) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 darf die Gebotsmenge bei Geboten für Freiflächenanlagen pro Gebot eine zu installierende ... Gebote für Biomasseanlagen (1) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 müssen Biomasseanlagen, für die Gebote abgegeben werden, folgende Anforderungen ... (2) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Angaben beifügen: 1. die Nummer, unter der die von der Genehmigung nach ... (3) Bieter müssen ihren Geboten in Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 folgende Nachweise beifügen: 1. die Eigenerklärung, dass die Genehmigung ... das Gebot abgegeben worden ist. (4) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 dürfen Anlagen, für die ein Gebot abgegeben wird, eine zu installierende Leistung von 20 ... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39h durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit ... erheben und weiterleiten und dass nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55a geleistet werden und hierbei die Saldierung nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt ... 21c, insbesondere zu Verfahren, Fristen und Datenformaten, 4. abweichend von § 30 zu Anforderungen an die Gebote und die Bieter, um die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit der ... müssen, 8. zu Anforderungen an Nachweise, die der Netzbetreiber nach § 30 , § 36, § 37, § 38, § 38a oder § 39 vom Anlagenbetreiber zum Nachweis des ... ohne Zustimmung des Bundesrates abweichend von den §§ 3, 22, 24, 25, 27a bis 30 , 39 bis 39h, 44b, 44c, 50, 50a, 52 und 55 für Biomasseanlagen Regelungen vorzusehen  ... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere  ... Netz- oder Systemintegration der Anlagen dienen, 3. abweichend von den §§ 30 , 31, 33, 34, 36d, 37, 37c und 39 bis 39h Anforderungen für die Teilnahme an den ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... teilnehmen können, 3. auch abweichend von § 22 und den §§ 28 bis 38b zu regeln, wobei die Anforderungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ... Preisbildung und dem Ablauf der Ausschreibungen, 2. abweichend von den §§ 19 bis 35a zu Art, Form und Inhalt der durch einen Zuschlag zu vergebenden Zahlungsansprüche ... sind, statt der §§ 7, 21, 22, 22a, 23 Absatz 3 Nummer 1, 3, 5 und 7, §§ 27a bis 39e, 39g und 39h, 40 bis 49, 50a, 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, §§ 53 und 53a, ... erteilt worden ist, a) statt der §§ 22, 22a, 27a bis 39h und §§ 54 bis 55a anzuwenden; b) statt des § 24 anzuwenden, ... bereitgestellten Formularvorgaben übermittelt hat, 4. statt der §§ 26 bis 31, 40 Absatz 1, der §§ 41 bis 51, 53 und 55, 71 Nummer 2 des ... in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die §§ 20 bis 20b, 23 bis 33, 46 Nummer 2 sowie die Anlagen 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 4 MietStrFG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)

Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)
Artikel 2 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167, 3180; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 6 GemAV Gebote in den gemeinsamen Ausschreibungen