§ 79 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 79 Herkunftsnachweise


§ 79 hat 5 frühere Fassungen und wird in 40 Vorschriften zitiert

(1) Das Umweltbundesamt

1.
stellt Anlagenbetreibern auf Antrag Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus, für den keine Zahlung nach § 19 oder § 50 in Anspruch genommen wird,

2.
überträgt auf Antrag Herkunftsnachweise und

3.
entwertet Herkunftsnachweise.

(2) 1Ausstellung, Übertragung und Entwertung erfolgen elektronisch und nach Maßgabe der Norm DIN-EN 163253 und der Erneuerbare-Energien-Verordnung. 2Das Umweltbundesamt ergreift geeignete Maßnahmen, um die Herkunftsnachweise vor Missbrauch zu schützen.

(3) 1Für Strom aus erneuerbaren Energien, der außerhalb des Bundesgebiets erzeugt worden ist, erkennt das Umweltbundesamt auf Antrag nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Verordnung ausländische Herkunftsnachweise an. 2Ausländische Herkunftsnachweise können nur anerkannt werden, wenn sie mindestens die Vorgaben des Artikels 15 Absatz 6 und 9 der Richtlinie 2009/28/EG erfüllen. 3In diesem Umfang obliegt dem Umweltbundesamt auch der Verkehr mit den zuständigen Ministerien und Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Drittstaaten sowie mit Organen der Europäischen Union. 4Strom, für den ein Herkunftsnachweis nach Satz 1 anerkannt worden ist, gilt als Strom, der nach § 21a auf sonstige Weise direkt vermarktet wird.

(4) Das Umweltbundesamt betreibt eine elektronische Datenbank, in der die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen registriert werden (Herkunftsnachweisregister).

(5) 1Herkunftsnachweise werden jeweils für eine erzeugte und an Letztverbraucher gelieferte Strommenge von einer Megawattstunde ausgestellt. 2Für jede erzeugte und an Letztverbraucher gelieferte Megawattstunde Strom wird nicht mehr als ein Herkunftsnachweis ausgestellt.

(6) Das Umweltbundesamt kann von Personen, die das Herkunftsnachweisregister nutzen, die Übermittlung insbesondere folgender Angaben an das Herkunftsnachweisregister verlangen:

1.
Angaben zur Person und Kontaktdaten,

2.
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden,

3.
den Standort, den Typ, die installierte Leistung, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme und, sofern vorhanden, den EEG-Anlagenschlüssel der Anlage,

4.
den Energieträger, aus dem der Strom erzeugt wird,

5.
die Angabe, ob, in welcher Art und in welchem Umfang

a)
für die Anlage, in der der Strom erzeugt wurde, Investitionsbeihilfen geleistet wurden,

b)
der Anlagenbetreiber für die Strommenge eine Zahlung nach § 19 oder § 50 beansprucht hat, und

6.
die Nummer der Messeinrichtung oder der Messstelle am Netzverknüpfungspunkt sowie die Bezeichnung und den Ort der Zählpunkte, über die der in der Anlage erzeugte Strom bei der Einspeisung in das Netz zähltechnisch erfasst wird.

(7) Herkunftsnachweise sind keine Finanzinstrumente im Sinn des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes oder des § 2 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes.

(8) In Bezug auf Verwaltungsakte des Umweltbundesamtes, die nach Maßgabe einer auf der Grundlage des § 92 erlassenen Rechtsverordnung ergehen, findet ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt.


---
3
Amtlicher Hinweis: Die DIN EN 16325:2016-01 ist bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, zu beziehen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3138 m.W.v. 1. Januar 2021

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Frühere Fassungen von § 79 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 21.12.2018Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 79 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 79a EEG 2023 Regionalnachweise (vom 01.01.2023)
... hinausgehenden Regionalnachweise nicht zur Stromkennzeichnung nutzen. (9) § 79 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. In Ergänzung zu Satz 1 kann 1. das ... welchem Umfang einem Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausgestellt worden sind. (10) § 79 Absatz 7 ist entsprechend anzuwenden. (11) In Bezug auf Verwaltungsakte des Umweltbundesamtes, ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
§ 92 EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen (vom 01.01.2023)
... a) die Ausstellung, Übertragung, Entwertung und Verwendung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 1 und von Regionalnachweisen nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung von ... nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 3 , 2. den Inhalt, die Form und die Gültigkeitsdauer der Herkunftsnachweise und der ... 1 nachweisen müssen, 4. die Ausgestaltung des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 Absatz 4 und des Regionalnachweisregisters nach § 79a Absatz 4 zu regeln sowie festzulegen, welche ... sowie Löschungsfristen festgelegt werden müssen, 5. abweichend von § 79 Absatz 7 und von § 79a Absatz 10 zu regeln, dass Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 42 EnWG Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, die durch die zuständige Behörde nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet wurden, 2. Strom, der nach dem EEG gefördert wird, unter Beachtung der ...

Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
Artikel 1 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
§ 1 EEV Anwendungsbereich (vom 01.01.2023)
...  3. in Bezug auf Herkunftsnachweise und den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und in Bezug auf Regionalnachweise und die Einrichtung und den Betrieb des ...
§ 7 EEV Herkunftsnachweisregister (vom 01.01.2024)
... Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 14. (2) Jede natürliche oder ...
§ 14 EEV Subdelegation an das Umweltbundesamt (vom 29.07.2022)
... Anerkennung von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 3. Voraussetzungen für die vorläufige oder dauerhafte Sperrung von Konten ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 27 GEEV Zahlungsanspruch (vom 01.10.2021)
... nach Absatz 1 mit der Maßgabe, dass 1. die §§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ... 1. die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für diesen Strom abweichend von den §§ 79 und 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 2. der finanzielle Ausgleich abweichend ...
§ 39 GEEV Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen (vom 01.10.2021)
... durch eine andere Stelle als die ausschreibende Stelle erfolgt, 35. abweichend von den §§ 79 und 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und den ...

Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
§ 2 HkRNDV Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2021)
...  9. Registerverwaltung das Umweltbundesamt als zuständige Stelle nach § 79 Absatz 4 und nach § 79a Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; 10. Speicher  ...
§ 46 HkRNDV Datenübermittlung (vom 01.01.2023)
... und Ernährung; 2. soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der in § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Aufgabe und zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland ...

Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG)
Artikel 1 G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 9; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 3 HkNRG Herkunftsnachweise für Gas und Herkunftsnachweisregister für Gas (vom 09.02.2024)
...  2. für den der Gaserzeugung zugrunde liegenden Stromverbrauch Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind. Ausnahmen können in der Rechtsverordnung nach ...
§ 4 HkNRG Herkunftsnachweise für Wärme oder Kälte und Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (vom 09.02.2024)
... den der Erzeugung thermischer Energie zugrunde liegenden Stromverbrauch Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind. Ausnahmen können in der Rechtsverordnung nach ...
§ 5 HkNRG Verordnungsermächtigungen zu Herkunftsnachweisen für Gas und Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte sowie zur Subdelegation (vom 09.02.2024)
... Energie, bei deren Herstellung für den zugrunde liegenden Strom keine Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind, d) die Ausstellung, die Übertragung, die Entwertung und ... d) dem Marktstammdatenregister, e) dem Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und f) dem Regionalnachweisregister nach § 79a des ... Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte, das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder das Regionalnachweisregister nach § 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer ...
§ 7 HkNRG Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen aus erneuerbarem Strom (vom 09.02.2024)
... erneuerbaren Energien zu regeln, 3. zu regeln, dass das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem Herkunftsnachweisregister für Gas nach § 3 oder dem Herkunftsnachweisregister ...

Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Artikel 1 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
§ 10 MaStRV Überprüfung und Änderung der gespeicherten Daten (vom 29.07.2022)
... Verwaltungsverfahren übermittelt worden sind, 4. im Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gespeichert sind, 5. im Regionalnachweisregister nach § 79a Absatz 4 des ...

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
... regeln, 9. die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes, 10. § 79 Absatz 2 und 3 sowie § 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 11. die Vorschriften des Wohn- und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 EEGAusbGuEnFG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2123) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „9. die §§ 57, 79 Absatz 2 und 3 sowie § 80 des ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... die Wörter „§ 61 die volle oder anteilige" ersetzt. 50. In § 79 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Herkunfts- und ...
Artikel 6 KWKStrRÄndG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... „§ 5 der Herkunftsnachweisverordnung" durch die Wörter „§ 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ...
Artikel 11 KWKStrRÄndG Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 3. in Bezug auf Herkunftsnachweise und den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und in Bezug auf Regionalnachweise und die Einrichtung und den ... (1) Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § ... von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 3. Voraussetzungen für die ...

Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Artikel 2 GasResRAG Änderung des Herkunftsnachweisregistergesetzes
... 2. für den der Gaserzeugung zugrunde liegenden Stromverbrauch Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind. Ausnahmen können in der Rechtsverordnung nach § 5 ... den der Erzeugung thermischer Energie zugrunde liegenden Stromverbrauch Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind. Ausnahmen können in der Rechtsverordnung nach § 5 ... Energie, bei deren Herstellung für den zugrunde liegenden Strom keine Herkunftsnachweise nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet worden sind, d) die Ausstellung, die Übertragung, die Entwertung und ... d) dem Marktstammdatenregister, e) dem Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und f) dem Regionalnachweisregister nach § 79a des ... Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte, das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder das Regionalnachweisregister nach § 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einer ... erneuerbaren Energien zu regeln, 3. zu regeln, dass das Herkunftsnachweisregister nach § 79 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem Herkunftsnachweisregister für Gas nach § 3 oder dem Herkunftsnachweisregister ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „Die verbleibenden anlagenbezogenen Angaben müssen" ersetzt. 123. In § 79 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „nach Maßgabe" die Wörter „der Norm ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 74a" die Wörter „Absatz 1 und 2" eingefügt. 39. Dem § 79 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) In Bezug auf Verwaltungsakte des ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 19 EnLABG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
...  1. In § 27 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§§ 7 bis 18 und 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 7 bis ... 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der Behörden der Zollverwaltung". f) Nach der Angabe zu § 79 wird folgende Angabe zu § 79a eingefügt: „§ 79a ... durch die Wörter „finanziert aus der EEG-Umlage" ersetzt. 25. § 79 wird durch die folgenden §§ 79 und 79a ersetzt: „§ 79 ... aus der EEG-Umlage" ersetzt. 25. § 79 wird durch die folgenden §§ 79 und 79a ersetzt: „§ 79 Herkunftsnachweise (1) Das ... § 79 wird durch die folgenden §§ 79 und 79a ersetzt: „§ 79 Herkunftsnachweise (1) Das Umweltbundesamt 1. stellt Anlagenbetreibern auf ... hinausgehenden Regionalnachweise nicht zur Stromkennzeichnung nutzen. (9) § 79 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. In Ergänzung zu Satz 1 kann 1. das ... Umfang einem Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausgestellt worden sind. (10) § 79 Absatz 7 ist entsprechend anzuwenden." 26. § 80 wird wie folgt ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... a) die Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 1 und von Regionalnachweisen nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung ... nach § 79a Absatz 1 und b) die Anerkennung von Herkunftsnachweisen nach § 79 Absatz 3, 2. den Inhalt, die Form und die Gültigkeitsdauer der Herkunftsnachweise ... müssen, 4. die Ausgestaltung des Herkunftsnachweisregisters nach § 79 Absatz 4 und des Regionalnachweisregisters nach § 79a Absatz 4 zu regeln sowie festzulegen, ... sowie Löschungsfristen festgelegt werden müssen, 5. abweichend von § 79 Absatz 7 und von § 79a Absatz 10 zu regeln, dass Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise ... Zahlung nach § 19 in Anspruch genommen wird; hierbei kann insbesondere abweichend von § 79 Absatz 1 auch die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für diesen Strom an die ...
Artikel 12 EEAusG Änderung der Herkunftsnachweisverordnung
...  „(1) Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § ... von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 3. Voraussetzungen für die ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79 , 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und ...

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 3 EEGReformG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... wie folgt gefasst: „9. die §§ 59 und 60 Absatz 1, die §§ 78, 79 Absatz 2 und 3 sowie § 80 des ...
Artikel 6 EEGReformG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Abgleich mit Daten anderer Register, die auf der Grundlage dieses Gesetzes, der §§ 6 und 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der §§ 47a bis 47j des Gesetzes gegen ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... regeln, 9. die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes, 10. § 79 Absatz 2 und 3 sowie § 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 11. die Vorschriften des Wohn- und ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, oder". (29) In § 79 Absatz 7 und § 92 Nummer 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
§ 9 AnlRegV Erhebung, Speicherung, Nutzung, Löschung und Abgleich der registrierten Daten (vom 01.01.2017)
... Energien übermittelt worden sind, 3. im Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gespeichert sind oder 4. von der ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79 , 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... 1. die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für diesen Strom abweichend von den §§ 79 und 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 2. die Entschädigung abweichend von ...

Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2147; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
§ 2 HkRNDV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2017)
... selbst Nutzerinnen oder Nutzer sein; 5. Register: Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; 6. Registerteilnehmerin oder ... 7. Registerverwaltung: das Umweltbundesamt als zuständige Stelle gemäß § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; 8. Umweltgutachter oder ...
§ 27 HkRNDV Datenübermittlung (vom 01.01.2017)
... und Ernährung; 2. soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung der in § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Aufgabe und zur Erfüllung der ...

Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung (HkRNV)
V. v. 28.11.2011 BGBl. I S. 2447; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
§ 1 HkRNV Herkunftsnachweisregister (vom 01.01.2017)
... Das Umweltbundesamt betreibt das Herkunftsnachweisregister nach § 79 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § ...
§ 5 HkRNV Übertragung der Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2017)
... von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland nach § 79 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 3. Voraussetzungen für die ...


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