§ 99 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 99 Erfahrungsbericht


§ 99 hat 5 frühere Fassungen und wird in 13 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und das Windenergie-auf-See-Gesetz und legt dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor. 2Der Bericht enthält insbesondere Angabe über

1.
die Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere auf die Entwicklung der übrigen Stromerzeugung, auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen, auf den Strommarkt und die Wechselwirkungen mit den europäischen Strommärkten und auf Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft,

2.
die Erfahrungen mit Ausschreibungen nach Teil 3 Abschnitt 3, auch vor dem Hintergrund der Ziele, durch Wettbewerb einen kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien zu sichern und Akteursvielfalt und Innovationen zu ermöglichen,

3.
den Stand und die direkten und indirekten Vorteile und Kosten von Mieterstrom,

4.
den Stand der Markt-, Netz- und Systemintegration der erneuerbaren Energien,

5.
die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien und ihrer Markt-, Netz- und Systemintegration und

6.
die Erfahrungen mit der finanziellen Beteiligung der Kommunen nach § 6.

3Die Bundesregierung berichtet auch, inwieweit der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Zahlungen nach diesem Gesetz erfolgt und inwieweit neue Ansprüche für Zahlungen nach diesem Gesetz noch erforderlich sind; hierbei ist auch zu bewerten, ob die Dauer der Zahlungen nach § 25 Absatz 1 verkürzt werden kann und ob eine Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen weiterhin erforderlich ist. 4Schließlich sind mit Blick auf die Nutzung der Biomasse zur Stromerzeugung auch die Wechselwirkungen und Konkurrenzen zu ihrer Nutzung im Verkehrs- und im Wärmemarkt zu berichten.

(2) 1Die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und das Umweltbundesamt unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Erstellung des Erfahrungsberichts. 2Zur Unterstützung bei der Erstellung des Erfahrungsberichts soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz außerdem wissenschaftliche Gutachten in Auftrag geben.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023

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Frühere Fassungen von § 99 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 1 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 99 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 99 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 76 EEG 2023 Information der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2023)
... Zwecke sowie die Evaluation des Gesetzes und die Berichterstattungen nach den §§ 98 und 99 zur Verfügung ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 74 Satz 1 und 2, der §§ 91 und 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 59 EnFG Information der Bundesnetzagentur
... sowie die Evaluation dieses Gesetzes und die Berichterstattungen nach den §§ 98 und 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Verfügung gestellt. (5) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...

Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung (SoEnergieV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4328; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
§ 9 SoEnergieV Bewertung der Gebote, Kriterien (vom 01.01.2023)
... darf die nach Satz 1 erlangten Daten an beauftragte Dritte zu Zwecken der Evaluierung nach § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes übermitteln. Absatz 8 Satz 4 ist für die Übermittlung an beauftragte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 24. § 99 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... den Entwurf für eine Rechtsverordnung nach § 88c vor." 104. § 99 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 werden die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Monitoring, Berichte". ee) Die Angaben zu den §§ 97 bis 101 werden wie folgt gefasst: „ § 97 Kooperationsausschuss  ... § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht Abschnitt 3 Übergangsbestimmungen § 100 ... 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte". 143. Die §§ 97 bis 99 werden wie folgt gefasst: „§ 97 Kooperationsausschuss (1) Die ... Naturschutz und nukleare Sicherheit die Kriterien für die Wetterbereinigung fest. § 99 Erfahrungsbericht (1) Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und das ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen". l) Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst: „§ 99 (weggefallen)". m) Die ... l) Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst: „§ 99 (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst:  ... gestrichen. 22. In § 76 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 97 bis 99 " durch die Angabe „§§ 97 und 98" ersetzt. 23. § 77 wird ... über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien." 46. § 99 wird aufgehoben. 47. § 100 wird wie folgt gefasst: „§ 100 ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der Einspeisevergütung und des Mieterstromzuschlags". d) Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst: „§ 99 Mieterstrombericht". 2. ... d) Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst: „ § 99 Mieterstrombericht". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In ... Ausschreibungen,". 29. § 95 Nummer 2 wird aufgehoben. 30. § 99 wird wie folgt gefasst: „§ 99 Mieterstrombericht (1) Die ... 95 Nummer 2 wird aufgehoben. 30. § 99 wird wie folgt gefasst: „ § 99 Mieterstrombericht (1) Die Bundesregierung legt dem Bundestag bis zum 30. September ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... gefasst: „§ 54a (weggefallen)". f) Nach der Angabe zu § 99 wird folgende Angabe zu § 99a eingefügt: „§ 99a ... 46. In § 69 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 97" durch die Angabe „ § 99 " ersetzt. 47. § 69b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... unberücksichtigt und wird zusätzlich bewertet." ersetzt. 59. Nach § 99 wird folgender § 99a eingefügt: „§ 99a Funknavigationsbericht ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich abweichend ...


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