interne Verweise§ 70 EEG 2023 Grundsatz (vom 16.05.2024) ... §§ 56 bis 62 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74a genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 ist ...
Zitat in folgenden NormenGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 747
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... e) Nach der Angabe zu § 74 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 74a Letztverbraucher und Eigenversorger". 2. § 3 wird wie folgt geändert: ... damit selbst versorgten Stromverbrauchseinrichtungen abgelöst hat und die Angaben nach § 74a Absatz 1 bis zum 31. Mai 2017 übermittelt, 2. die Stromerzeugungsanlage und die ... oder Eigenversorger für das jeweilige Kalenderjahr seine Mitteilungspflichten nach § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 4 nicht erfüllt hat. (2) Der nach § 61a entfallene oder ... wenn der Letztverbraucher oder der Eigenversorger seine Mitteilungspflichten nach § 74a Absatz 1 nicht spätestens bis zum 28. Februar des Jahres erfüllt, das auf das ... nach Satz 1 verschiebt sich auf den 31. Mai des Jahres, wenn die Mitteilung nach § 74a Absatz 1 gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zu erfolgen hat. § ... erfasst wird und 2. seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 2 und § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 5 erfüllt hat. Der Nachweis der Voraussetzungen des Absatzes ... 1 anzuwenden, wenn der Letztverbraucher oder Eigenversorger seine Mitteilungspflichten nach § 74a Absatz 1 nicht spätestens bis zum 28. Februar des Jahres erfüllt, das auf das ... nach Satz 2 verschiebt sich auf den 31. Mai des Jahres, wenn die Mitteilung nach § 74a Absatz 1 gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zu erfolgen hat." 37. ... § 61k Absatz 1b Nummer 1 anzugeben." 45. Nach § 74 wird folgender § 74a eingefügt: „§ 74a Letztverbraucher und Eigenversorger (1) ... 45. Nach § 74 wird folgender § 74a eingefügt: „§ 74a Letztverbraucher und Eigenversorger (1) Letztverbraucher und Eigenversorger, die Strom ... 2 wird die Angabe „§§ 73 und 74" durch die Angabe „§§ 73 bis 74a " ersetzt. 47. In § 76 Absatz 1 werden die Wörter „von den ... geliefert wird, ist der erste Halbsatz hinsichtlich der Angaben nach § 74a Absatz 2 entsprechend anzuwenden." ersetzt. 48. § 77 wird wie folgt ... entstanden wäre und 2. die Angaben nach § 74 Absatz 1 Satz 1 und § 74a Absatz 1 bis zum 31. Mai 2017 mitgeteilt worden sind. Ausschließlich zur ... Eigenerzeugungskonzept unverändert fortbestehen. § 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden. (5) Die §§ 53c und 86 Absatz 1 ... an dem sie vor dem 1. September 2011 betrieben wurden, und 6. die Angaben nach § 74a Absatz 1 bis zum 31. Mai 2017 mitgeteilt worden sind. Anfahrts- und Stillstandsstrom ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Erfolgt eine Schätzung nach Absatz 3, muss die Endabrechnung nach § 74 Absatz 2 oder § 74a Absatz 2 um die folgenden Angaben ergänzt werden: 1. die Angabe, ob und welche Strommengen ... der Angaben nach Satz 1 Nummer 3 und 4 im Rahmen der Mitteilung nach § 74 Absatz 2 oder § 74a Absatz 2 verzichten; eine Nacherhebung bleibt unbenommen. (5) Im Rahmen der §§ 61 bis ... die Angaben unter Verwendung dieser Formularvorlagen übermittelt werden." 37. § 74a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird ... werden." 38. In § 76 Absatz 1 Satz 3 werden nach der Angabe „ § 74a " die Wörter „Absatz 1 und 2" eingefügt. 39. Dem § 79 ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 1 MietStrFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... der damit selbst versorgten Stromverbrauchseinrichtungen abgelöst hat und die Angaben nach § 74a Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2017 übermittelt, oder c) bereits vor dem 1. August 2014 ... Stromverbrauchseinrichtungen abgelöst hat und die Angaben nach § 74 Absatz 1 Satz 1 und § 74a Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2017 übermittelt, 2. die Stromerzeugungsanlage und die ... Sinn des § 104 Absatz 4 Satz 2 betrieben hat, und 3. die Angaben zu Nummer 1 nach § 74a Absatz 1 und die Angaben zu Nummer 2 sowie den Namen des damaligen Betreibers der Stromerzeugungsanlage ... den Namen des damaligen Betreibers der Stromerzeugungsanlage entsprechend § 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2017 übermittelt. (3) Für Strom, den ein ... Netzbetreiber müssen die Angaben, die sie nach den §§ 71, 74 Absatz 1 und § 74a Absatz 1 erhalten, die Angaben nach § 72 Absatz 2 Nummer 1 und die Endabrechnungen nach § 72 ... die Angaben nach § 74 sowie Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher die Angaben nach § 74a der Bundesnetzagentur in elektronischer Form vorlegen." b) Absatz 2 Satz 1 wird ... c wird die Angabe „nach § 76" durch die Wörter „nach den §§ 70 bis 76" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... verbrauchten Strom zahlen muss, seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 2 und § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 5 erfüllt hat. § 62b Absatz 1 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass ... durch die Wörter „§ 61l Absatz 1a Satz 2 bis 4" ersetzt. 51. In § 74a Absatz 2 Satz 5 werden die Wörter „§ 61l Absatz 1b Nummer 1" durch die Wörter ...
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 1 EEVuaÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung ... von Grünem Wasserstoff liefern, müssen im Rahmen ihrer Mitteilung nach § 74 und § 74a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dem Netzbetreiber, der zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, durch Vorlage eines ... für das jeweilige Kalenderjahr die Mitteilungspflichten nach § 74 oder § 74a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Verbindung mit § 12j nicht erfüllt hat. § 12l Berichtspflichten ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017) ... 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, ...
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